UVV Prüfung und Wartung gemäß ASR A 1.7

Erhöhte Sicherheit und Lebensdauer durch gute Pflege

Die UVV-Prüfung

Zum Schutz gegen Personen- und Sachschäden schreiben die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) verschiedene Maßnahmen zum Erhalt der Funktionalität vor.

Tore und Türen unterliegen im allgemeinen den sicherheitstechnischen Bestimmungen. Die Richtlinie ASR A1.7 (bisherige ZH1/494 bzw. BGR 232) für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore schreibt eine erste Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie eine mindestens jährlich durchzuführende Folgeprüfung durch sachkundige Personen verbindlich vor. Die §§ 28 und 29, § 24 und § 120 a sowie der § 9 ff. nehmen darauf direkt Bezug.

Die genannten Richtlinien sind für den gewerblichen Bereich formuliert. Sie finden aber ebenso zur Beschreibung der allgemeinen Verkehrssicherung von privaten Einrichtungen Anwendung.

Die Betriebssicherheit, die Funktionstüchtigkeit und die Lebensdauer einer Anlage hängen von der Qualität ihrer Instandhaltung ab. Nur durch einen gut funktionierenden Service wird der Sollzustand Ihrer Toranlage erhalten. Um Tore und Türen in einem einwandfreien, betriebssicheren Zustand bedienen und führen zu können, sollten diese regelmäßig gewartet und auf Funktion überprüft werden.

Die sicherheitstechnische Prüfung darf mittels Prüfprotokoll nur durch Sachkundige durchgeführt werden. Der Prüfumfang geht aus dem Prüfbuch des betreffenden Tores hervor. Bei Mängelfreiheit erhält das Tor eine Prüfplakette.

Die Mitarbeiter von HTS Tortechnik werden regelmäßig und neutral auf Basis der technischen Prüfverordnung, der aktuellen technischen Neuerungen, der normativen Anforderungen und der gesetzlichen Grundlagen geprüft.

HTS Tortechnik gewährleistet mit seinen qualifizierten, erfahrenen Service-Technikern eine sachkundige Ausführung und sorgt bei Ihrer Tor- bzw. Türanlage

– für höchste Betriebssicherheit

– für eine längere Lebensdauer

– für die Früherkennung von Verschleißerscheinungen